Allgemeine Geschäftsbedingungen

MITGLIEDSDAUER

Die Mitgliedschaft gilt grundsätzlich mindestens bis zum Ende des Kalenderjahres und kann entweder durch eine Kündigung des betreffenden Mitgliedes oder durch eine Kündigung von Seiten des Sai-Fon e. V. beendet werden. Eine Beendigung der Mitgliedschaft im Sai-Fon e. V. bedarf unbedingt der Briefform! Dies ist gleichfalls das Pendant zur schriftlichen Form des Mitgliedsantrages. Anfang und Ende der Mitgliedschaft im Sai-Fon e. V. bedürfen der original Unterschrift des Antragsstellers.

Ausnahme: Beim Sozialtarif beträgt die Mitgliedschaft grundsätzlich 1 Jahr und kann vor Beendigung der Mitgliedschaft durch die Einreichung der hierfür vorgesehenen Unterlagen (Bildungs- und Teilhabepaket) verlängert werden.

KÜNDIGUNGSZEITEN

Die Mitgliedschaft erlischt durch Kündigung mittels schriftlicher Erklärung (Briefform) unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderjahres.

Eine Kündigung muss innerhalb der oben angegebenen Kündigungszeit schriftlich (nicht per Email) an die Geschäftsstelle des Sai-Fon e.V., Hauptstraße 10, 31636 Linsburg, eingereicht werden. Die Trainer des Sai-Fon e.V. sind nicht bevollmächtigt, schriftliche Kündigungen in Empfang zu nehmen!

AUFNAHMEGEBÜHR

Die einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 30,- EURO wird grundsätzlich mit der ersten Monatsrate von dem oben im Vertrag angegebenen Bankkonto abgebucht.

Ausnahme: Beim Sozialtarif entfällt die Aufnahmegebühr komplett.

VEREINSBEITRÄGE

Die Vereinsbeiträge werden monatlich im Voraus mittels Bankeinzug durch den Sai-Fon e.V. erhoben. Kommt ein Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so wird der Restbetrag für die verbleibende Vertragslaufzeit sofort fällig.

Ausnahme: Beim Sozialtarif ist der gesamte Mitgliedsbeitrag im Voraus für ein Jahr fällig.

GESUNDHEIT

Der Antragsteller oder dessen Erziehungsberechtigte erklären bei Vertragsabschluss, dass er durch keine frühere oder jetzige Erkrankung oder körperliche Beeinträchtigung an der Teilnahme des Trainings gehindert ist.

HAFTUNG

Der Sai-Fon e.V. und dessen Mitglieder sind durch die Mitgliedschaft im Landessportbund (LSB) auch durch diese versichert.

Der Sai-Fon e.V. übernimmt keine Haftung für Personen-, Vermögens- oder Sachschäden und daraus resultierenden Folgeschäden, die vor, während oder nach dem Training entstehen. Für Schäden jeglicher Art haftet jedes Mitglied persönlich, sofern die Versicherung des LSB die Kosten nicht übernimmt.

Die Versicherungsbedingungen des LSB kann jedes Mitglied beim Trainer einsehen. Jedes Mitglied verzichtet grundsätzlich auf jedwede Schadensersatzforderung gegenüber dem Verein, dem Vorstand und seinen Mitgliedern, sowie gegenüber Trainern und Übungsleitern für vor, während oder nach dem Training und sonstigen Vereinsaktivitäten entstandenen Schäden, sowie Folge- und Vermögensschäden, sofern diese nicht durch die Versicherung des Vereins beglichen werden.

SONSTIGES

  1. Ein verantwortlicher Umgang miteinander ist die Voraussetzung für ein gutes Training. Deswegen werden bei groben Verstößen, die eine Gefahr für die Gesundheit der übrigen Mitglieder darstellen, die hierfür verantwortlichen Mitglieder ganz oder teilweise vom Training ausgeschlossen. Den jeweiligen Mitgliedsbeitrag muss das ausgeschlossene Mitglied in derartigen Fällen vertragsgerecht weiterzahlen.
  2. Bei einem Trainingsausfall aus einem logischen Grund (Urlaub oder Krankheit des Trainers etc.) besteht keine Berechtigung, den Mitgliedsvertrag vorzeitig zu kündigen.
  3. In besonderen Fällen kann dieser Vertrag durch den Sai-Fon e.V. sofort gekündigt werden.
  4. Grundlage dieses Vertrages ist die Vereinssatzung des Sai-Fon e.V. – gesetzlicher Erfüllungs- bzw. Zahlungsort ist Nienburg/Weser.
  5. Individuelle Vertragsabsprachen sind zwischen den Vertragsparteien nicht getroffen worden. Bei Minderjährigen haften deren Erziehungsberechtigte als Gesamtschuldner.
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